ISO 26262 – Funktionale Sicherheit aus Sicht der Zulieferer
Über die ISO 26262 wird aktuell viel diskutiert, steht ihre Veröffentlichung doch kurz bevor. Wie aber kann die ISO für Funktionale Sicherheit denn im Zuge der Zulieferer bewertet werden? Der Artikel beleuchtet die Situation aus genau dieser Sicht.
In dem Beitrag möchte ich auf ein Szenario eingehen, in dem ich betrachte wie weit ein Zulieferer denn durch das Produkthaftungsgesetzt möglicherweise haftbar gemacht werden kann. Das es sich dabei um meine eigenen Gedanken handelt, die sich noch auf kein konkretes Beispiel stützen, sollte dabei im Hinterkopf behalten werden. Doch zunächst, warum sollte sich ein Zulieferer mit der ISO 26262 befassen? Öfters wurde schon das Wort Produkthaftung im Kontext der ISO 26262 genannt. Und genau dieser Beweggrund sollte aufhorchen lassen, denn schließlich kann es um sehr viel Geld im Schadensfall gehen.
Das ProdHaftG ist online verfügbar und lässt somit Gelegenheit sich einmal ein paar Passagen genauer anzusehen. Beginnen möchte ich mit der Frage nach dem Hersteller eines Produktes. Dazu findet man unter § 4 Hersteller folgenden Hinweis:
(1) Hersteller im Sinne dieses Gesetzes ist, wer das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat. Als Hersteller gilt auch jeder, der sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt.
Aus Zulieferersicht ist damit das Wort Teilprodukt wichtig, denn es definiert somit auch den Zulieferer als Hersteller und macht ihn generell verantwortlich.
Dann ist es wichtig, auf welchen Bereich sich das Gesetz bezieht. Unter dem § 2 Produkt findet man dann die passende Definition:
Produkt im Sinne dieses Gesetzes ist jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet, sowie Elektrizität.
Auch wenn ich die Formulierung für etwas kompliziert halte, kann man wohl generell sagen, dass sobald man etwas materielles herstellt, dieses als Produkt zu sehen ist.
Nachdem nun das Wer (Hersteller), das Was (Produkt) betrachtet worden ist, kommt nun noch die Frage nach dem Wie. Dieses ist dann die Haftung, für den Fall der Fälle. In § 1 Haftung finden sich nun mehrere spannende Themen, die man beachten sollte:
[...] der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller das Produkt in den Verkehr brachte, nicht erkannt werden konnte.
Diese Passage gilt natürlich nicht nur für die Zulieferer, aber eben auch. Und deshalb ist es wichtig zu verstehen, was denn Stand der Wissenschaft und Technik genau ist. Man muss sich vorstellen, was im Falle eines Falles denn passiert. Es wird dann einen Gutachter geben, der versuchen muss den aktuellen Schadensfall zu bewerten. Dabei wird er immer aktuelle Standards in die Betrachtung einfließen lassen. Und genau das können z.B. aktuellen Normen wie die ISO 26262 (aber natürlich auch noch andere) sein.
(3) Die Ersatzpflicht des Herstellers eines Teilprodukts ist ferner ausgeschlossen, wenn der Fehler durch die Konstruktion des Produkts, in welches das Teilprodukt eingearbeitet wurde, oder durch die Anleitungen des Herstellers des Produkts verursacht worden ist. Satz 1 ist auf den Hersteller eines Grundstoffs entsprechend anzuwenden.
Das ist für die Zulieferer noch mal ganz wichtig. Wird demnach bspw. durch das Design oder die Architektur des Herstellers ein Fehler provoziert, ist das für den Zulieferer nicht relevant. Die Gesamtverantwortung liegt demnach bei dem Hersteller.
Werden durch durch Hersteller klare Vorgaben (z.B. in Form von Schnittstellen) an die Zulieferer übertragen, wird es schwierig sein, die mögliche Schuld auf einen Zulieferer auszudehnen, wenn sich dieser an die Abmachung gehalten hat. Dabei wird das Zulieferermanagement (ACQ.4, siehe auch SPICE) wichtig.
Spannend bleibt trotzdem, wie die ersten Urteile zu diesem Zusammenspiel zwischen dem Produkthaftungsgesetzt (ProdHaftG) und der Funktionalen Sicherheit (Fusi) aussehen werden, wobei natürlich zu hoffen bleibt, dass nie Personen zu Schaden kommen werden.
Weitere Informationen zu ISO26262 und Automotive
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